Ratgeber

Versicherungs-Kauderwelsch übersetzt. Heute: Neu- oder Zeitwert?

„Hach! Versicherungs-Bedingungen: Meine absolute Lieblings-Lektüre.“

– Zitat von ABSOLUT NIEMANDEM

Und weil das so ist, haben wir uns ein Ziel gesetzt: Wir machen das Kleingedruckte verständlich und erklären es so kurz und knapp wie möglich. Denn, wenn wir ehrlich sind, liest es fast keiner, obwohl es eigentlich wichtig ist. Der Teufel steckt oft im Detail. Und wir wollen nicht der Teufel sein. Also, legen wir direkt los mit: Neuwert oder Zeitwert? Was ist das Richtige für mein Instrument?

Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Neuwert: In den meisten Versicherungssparten steht von vornherein fest, nach welchem Wert im Schadenfall der Ersatz gezahlt wird. Anders ist es bei der Instrumentenversicherung. Hier entscheidet der Kunde beim Abschluss selbst, ob das Instrument zum Neu- oder Zeitwert versichert wird. Versichert er mehrere Instrumente, kann er sogar für jedes Instrument einzeln entscheiden mit welchem Wert es versichert werden soll.

Die Ausnahme bilden die beneidenswerten Besitzer sogenannter Meister-Streichinstrumente und -Bögen. Dazu zählen Instrumente ab einem Wert von 10.000 Euro und Bögen ab 5.000 Euro. Sie gehören dazu? Dann können Sie direkt hier weiterlesen.

Für alle anderen – die (noch) nicht zu besagten Meisterinstrument-Besitzern zählen – zurück zum Thema Neu- und Zeitwert:

Was ist eigentlich der Unterschied?
Bei der Neuwertversicherung richtet sich die Versicherungssumme nach dem sogenannten Listenpreis, also dem, was das Instrument neuwertig kostet.

Bei einer Zeitwertversicherung wird der Wert des Instruments abgesichert, den es aufgrund seines Alters und Zustands aktuell hat. Er kann entweder höher oder niedriger als der Wert des Instruments im Neu- oder Kaufzustand sein. Man nehme als Beispiel eine Geige des berühmten Instrumentenbauers Stradivari in gutem Zustand. Ihr Wert steigt und ist nach ihrem Kauf bald bestimmt mehr wert als vorher. Anders sieht es bei einer Fabrik-Geige aus. Diese wird nach ihrem Kauf mit der Zeit eher weniger wert sein als zuvor.


Wann und wie muss ich den Wert des Instruments belegen?
Tatsächlich erst im Schadenfall. Ist Ihr Instrument beschädigt worden und Sie reichen einen Schaden ein, überprüfen wir den von Ihnen angegebenen Instrumentenwert. Das heißt, erst dann benötigen wir von Ihnen einen Nachweis, was das Instrument vor dem Schaden wert war. Den Wert des Instruments vor Schadeneintritt kann Ihnen i.d.R. der Instrumentenbauer bestätigen, bei dem Ihr Instrument regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft wird.

Das heißt aber nicht, dass Sie vorher einfach würfeln, was Sie als Instrumentenwert angeben. Dann riskieren Sie entweder über- oder unterversichert zu sein und beides bringt Ihnen keinen Vorteil. Am besten reichen Sie bereits beim Abschluss der Versicherung eine Kaufrechnung oder sonstige Wertbescheinigung ein, um die Versicherungssumme möglichst genau festzulegen – auch wenn es kein Muss ist.


Was bedeutet das für mich? Wie soll ich mein Instrument letztendlich versichern?
Das liegt in der Regel tatsächlich an Ihrer eigenen Präferenz. Versichern Sie Ihr Instrument zum Neuwert, können Sie sich im Totalschadenfall wieder ein gleichwertiges Instrument kaufen. Die Ausnahme: Ist Ihr Instrument nur noch 40 % von dem wert, was es neu kosten würde, ist es automatisch nur noch zum Zeitwert versicherbar. Da der tatsächliche Instrumentenwert von uns erst im Schadenfall überprüft wird, ist es sehr wichtig darauf genau zu achten.

Bei der Zeitwert-Versicherung bekommen Sie bei einem Totalschaden den Wert ausgezahlt, den das Instrument vor dem Schaden hatte. Liegt dieser Wert unter dem Neupreis und Sie wollen wieder ein gleichwertiges Instrument kaufen, müssen Sie noch etwas Geld aus Ihrer eigenen Tasche drauflegen, haben aber am Versicherungsbeitrag gespart (Niedrigerer Wert = niedrigerer Beitrag).


Meister-Streichinstrumente und -Bögen
Wie immer gibt es eine Ausnahme von der Regel. In diesem Fall sind das Meister-Streichinstrumente und -Bögen. Anstelle eines von Ihnen genannten Wertes für Ihr Instrument und einer Nachweispflicht dieses Wertes im Schadenfall, fragen wir Sie schon beim Abschluss der Versicherung nach einem Wertnachweis. Der darauf ermittelte Wert bildet dann als sogenannte „Taxe“ den Versicherungswert.


Es ist immer wichtig, den aktuellen Instrumentenwert von Zeit zu Zeit zu überprüfen und die Versicherungssumme, wenn nötig, anzupassen. Alles, was Sie zum Thema Wertnachweis wissen müssen, lesen Sie hier.


Noch nicht sicher, welchen Wert Sie versichern sollen? Unsere SINFONIMA-Experten helfen Ihnen gern. Jetzt Kontakt aufnehmen

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