Aktuelle Informationen zu CITES-Artenschutzregelungen 2026
Die CITES-Artenschutzkonferenz hat verschärfte Regelungen für den Umgang mit Fernambukholz beschlossen, die im März 2026 in Kraft getreten sind.
Instrumentenbesitzer fragen sich nun:
- Benötige ich neue Dokumente?
- Darf ich weiterhin mit meinem Bogen ins Ausland reisen?
- Was gilt beim Verkauf innerhalb der EU?
Hier finden Sie wichtige Informationen.
Praxisbeispiel: Zwei Violinbögen im Privatbesitz
Frage eines Musikers: "Ich besitze zwei Violinbögen – einen aus dem frühen 20. Jahrhundert von meinem Großvater und einen im Jahr 1993 gebauten Bogen aus Deutschland. Was muss ich beachten?"
A. Violinbogen des Großvaters, frühes 20. Jahrhundert
Einordnung
- Herstellung deutlich vor September 2007
- Privatbesitz innerhalb der EU
Rechtslage
- Besitz: erlaubt
- Reisen z. B. Konzerte, Wettbewerbe: erlaubt
- Verkauf innerhalb der EU: möglich – mit Alters- oder Besitznachweis
Da der Bogen vor 2007 hergestellt wurde, besteht keine Meldepflicht für die Herkunft des Fernambukholzes.
Empfehlung zur Dokumentation
Auch wenn keine Pflicht besteht, hilft eine saubere Dokumentation, zum Beispiel durch:
- Gutachten oder Expertise
- Versicherungspolice oder Wertgutachten
- Reparaturrechnungen mit eindeutiger Zuordnung
- kurze schriftliche Herkunftsdokumentation (z. B. „Nachlass Großvater, frühes 20. Jahrhundert“)
B. Deutscher Violinbogen Baujahr 1993
Einordnung
- Baujahr 1993
- Hersteller: Bogenmacher aus Deutschland
- Verarbeitung von Fernambuk vor dem Stichtag 13. September 2007
Rechtslage
- Besitz: erlaubt
- Reisen: erlaubt
- Verkauf innerhalb der EU: grundsätzlich möglich
Ein zusätzlicher Herkunftsnachweis des Holzes ist nicht erforderlich, da der Bogen vor dem 13. September 2007 gefertigt wurde.
Empfehlung zur Dokumentation
Hersteller- und Datierungsbestätigung mit
- Baujahr 1993
- Namen als Hersteller
Optional hilfreich:
- Fotos
- frühere Bewertungen oder Versicherungsdokumente
Reisen mit Fernambuk-Bögen ab 2026
Für Musikerinnen und Musiker gilt weiterhin ohne Einschränkungen
- Reisen zu Konzerten
- Teilnahme an Wettbewerben
- Meisterkurse
- Reparaturen im Ausland
Voraussetzung: Die Bögen sind und bleiben ihr Eigentum.
Nicht zulässig dagegen sind
- verkaufen oder verschenken im Ausland ❌
- Reisen mit zusätzlich streng geschützten Materialien wie Elfenbein oder Schildpatt ❌
Tipp: Führen Sie eine kurze Eigentums- und Datierungsbestätigung mit – insbesondere bei jüngeren Bögen.
Fazit: Was müssen Sie konkret tun?
Rechtlich zwingend: Nichts – solange kein Verkauf erfolgt.
Praktisch und rechtssicher empfohlen: Bögen sauber dokumentieren.
Nicht erforderlich sind:
- Holz-Herkunftsnachweis
- zusätzliche CITES-Unterlagen für EU-Besitz und Reisen
Downloads
Wichtige Informationen für Musizierende zum Umgang mit Fernambukholz (Stand 12.03.2026)
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Zuständige Naturschutzbehörden
https://www.bfn.de
Bundesinnungsverband für das Musikinstrumenten-Handwerk (BIV)
https://www.biv-musikinstrumente.de
Verband der deutschen Geigenbauer und Bogenmacher (VDG)
https://www.geigenbauerverband.de
IPCI Deutschland e.V.
Internationale Initiative zur Erhaltung des Fernambuk
https://www.ipci-deutschland.org