Hobbymusiker

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Warum muss ich mein Instrument versichern? Ist es nicht durch meine Hausratversicherung ausreichend abgesichert?

Erlebnisbericht der Musikerin Tanja S.:
„Donnerstags habe ich Violinenunterricht. Da ich kein eigenes Auto besitze, fahre ich häufig mit dem Rad. Letztens musste ich an einer Ampel plötzlich bremsen, weil ich das rote Signal zu spät gesehen habe. Mein Vorderrad blockierte, der Geigenkasten rutsche mir von der Schulter und krachte auf die Straße, weil der Riemen gerissen war. Total kaputt, kann ich nur sagen − der Geigenkasten und natürlich auch das Instrument. Schön blöd!

Am gleichen Tag bin ich noch zu meiner Versicherung gegangen und habe Herrn M. den Schaden geschildert. Den kaputten Kasten und die Geige hat er gleich dabehalten. Nach zwei Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto und konnte dann bei der nächsten Violinenstunde gleich mit meiner neuen Geige spielen. Dank SINFONIMA!“

SINFONIMA − Versicherungsschutz für klassische Musik

Wie leicht wird aus einer kleinen Unachtsamkeit ein schwerwiegender Schaden, der repariert werden muss. Wir möchten, dass die Freude am Instrument lange erhalten bleibt.

Weil viel passieren kann, deckt unsere Spezialversicherung für Musikinstrumente nahezu alle Gefahren ab wie:

  • Beschädigung
  • Zerstörung oder Verlust

zum Beispiel:

  • bei Transporten
  • bei Diebstahl, Raub
  • bei Brand, Blitzschlag, Explosion
  • bei Leitungswasser- oder Elementarereignissen
  • nachts im KFZ

Selbst wenn das Instrument verliehen wird, ist es versichert. Diesen umfassenden Schutz bieten wir sogar weltweit.

Wenn Sie die SINFONIMA-Versicherungswelt näher kennenlernen möchten, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kommen gern auf ein musikalisches Gespräch vorbei oder rufen zurück.

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