Berufsmusiker

Berufsmusiker

Warum soll ich für eine Versicherung Geld ausgeben?

Erlebnisbericht des Pianisten und Keyboarders Holger F.:
„Mein Klavier steht bei mir zu Hause − das muss ich nicht transportieren. Allerdings spiele ich noch in einer Band. Auf die Gigs nehme ich immer mein eigenes Keyboard mit. Nach dem Konzert laden wir das mit den anderen Instrumenten in den Bandbus. Letztens nach einem Auftritt haben wir wie üblich kurz an der Raststätte haltgemacht. Während wir unseren Kaffee tranken, wurde in unseren Bus eingebrochen und neben der teuren Anlage auch mein Keybord mitgenommen. Das war ein großer Schreck − vor allem weil wir am nächsten Wochenende ein ausverkauftes Konzert spielen mussten. Ein Freund von mir sagte, dass normalerweise Instrumente im Fahrzeug nicht gegen Diebstahl gesichert sind − schon gar nicht nachts.

Aber nachdem ich mit meinem Versicherungsexperten gesprochen hatte, konnte ich beruhigt sein. Denn mit SINFONIMA war alles versichert. Auch das elektronische Zubehör. Das nächste Konzert mit meinem neuen Keyboard war übrigens ein voller Erfolg!“

SINFONIMA − Versicherungsschutz für klassische Musik

Auf der Basis der Allgefahren-Versicherung bietet SINFONIMA Ihnen optimalen Schutz gegen nahezu alle Gefahren. Und dies, während Ihr Instrument transportiert, gespielt, mitgeführt oder aufbewahrt wird - weltweit.

  • Elektronisches Zubehör wie Verstärker, Lautsprecher oder Mikrofon können Sie jetzt auch ohne Begrenzung der Versicherungssumme absichern.
  • Nachts sind Ihre Instrumente unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch nach 24 Uhr im Fahrzeug versichert. 
  • Sie können Ihre Instrumente, ohne dies vorher bei uns anzumelden, an Dritte verleihen. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
  • Für Instrumente, die in den Räumlichkeiten von Hochschulen, Konservatorien oder Orchestern gesichert aufbewahrt werden, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
  • Schäden durch plötzliche klimatische Veränderungen sind im Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
  • Neuanschaffungen sind bis vier Wochen nach dem Kauf mit einer zusätzlichen Vorsorgesumme abgesichert.

Wenn Sie die SINFONIMA-Versicherungswelt näher kennenlernen möchten, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir kommen gern auf ein musikalisches Gespräch bei Ihnen vorbei oder rufen Sie an.

Was kann mir denn als Musiker passieren − ich bin doch kein Extremsportler!

Michael K. – von Beruf Konzert-Pianist – hat verschlafen und will mit dem Auto nur noch schnell und pünktlich zur Probe kommen. In der Eile übersieht er den plötzlichen Stau auf der Autobahn und verursacht einen Auffahrunfall. Zum Glück kommt niemand wirklich ernsthaft zu Schaden. Allerdings reißt durch den Aufprall der Hand von Michael K. auf das Lenkrad die Sehne seines Zeigefingers und der Finger bricht zweimal kompliziert. Die Heilung ist langwierig – der Finger bleibt dauerhaft in der Funktion eingeschränkt. An die Fortsetzung seiner Karriere als Konzert-Pianist ist nicht mehr zu denken. Zum Glück hat er mit der SINFONIMA-Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme für Invalidität von 200.000 Euro vorgesorgt. Die eingeschränkte Funktionsfähigkeit seines Zeigefingers führt in seinem Fall zu einem Invaliditätsgrad von 50%. Das bedeutet, er erhält eine Leistung von 100.000 Euro. Dieses Geld setzt er zur Überbrückung und Umschulung ein. Heute ist er als beliebter Klavierlehrer tätig. Mit einer herkömmlichen Unfallversicherung wäre die Leistung deutlich geringer ausgefallen.

Vor Unfällen ist niemand sicher

Diese Erfahrung machen jedes Jahr Millionen Menschen allein in Deutschland. Schützen können Sie sich aber vor den wirtschaftlichen Folgen.

  • Eine private Unfallversicherung sollte deshalb jeder haben − doch nicht irgendeine. Die Unfallversicherung in unserem SINFONIMA-Programm bietet Berufsmusikern, Musiklehrern und Musikstudenten die Möglichkeit, anstelle der sonst üblichen Gliedertaxe eine erhöhte Gliedertaxe für Berufsmusiker zu wählen.
  • Die Vorteile − im folgenden Beispiel für einen Violinisten − liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers durch einen Unfall wird mit einem festen Invaliditätsgrad von 100 Prozent bewertet anstatt wie sonst nur mit 5 Prozent.

Unsere Empfehlung: Mit der SINFONIMA-Gruppenpolice erhalten professionelle Ensembles ab drei Mitgliedern individuellen Unfallversicherungsschutz zu besonders attraktiven Konditionen.

Wenn Sie die SINFONIMA-Versicherungswelt näher kennenlernen möchten, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir kommen gern auf ein musikalisches Gespräch bei Ihnen vorbei oder rufen Sie an.

Ich liebe meinen Beruf und werde ihn hoffentlich so lange ausüben, wie es geht. Was gibt es da − außer meiner Gesundheit − noch abzusichern?

Erlebnisbericht der Harfenistin Sonja J.:
„Die Generalprobe bei den Philharmonikern war zu Ende und wir Musiker wollten nur noch nach Hause, um für die Premiere am nächsten Abend fit zu sein. Beim Aufstehen bin ich irgendwie an meine Harfe gekommen, so dass ich diese nicht mehr festhalten konnte und sie mit lautem Krach umgefallen ist. Unglücklicherweise genau auf meinen Kollegen, der eine Riesenbeule am Kopf bekam und dessen Violine zerbrach. So eine Harfe ist mit 180 cm und ca. 40 kg eines der größten und schwersten Orchesterinstrumente. Zum Glück hatte mein Instrument nur ein paar Kratzer. Der Kollege aber konnte am folgenden Abend wegen eines Schleudertraumas leider nicht mitspielen. Und sein Instrument war ja auch kaputt. Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen und überlegt, wie ich den Schaden wiedergutmachen kann. Der Kollege hat mich dann noch zusätzlich auf Schadenersatz verklagt.

Die SINFONIMA-Berufshaftpflichtversicherung ist Gott sei Dank eingesprungen. Sonst wären mir der Schadenersatz und die Prozesskosten über den Kopf gewachsen. Mit dem Kollegen rede ich jetzt auch wieder. Er ist wieder fit, hat seinen Schaden ersetzt bekommen und ist zufrieden.“

Im Ernstfall können Gleichgesinnte zu Gegnern werden

Kollegen, Musikschüler oder fremde Personen, denen Sie aus Unachtsamkeit Schaden zufügen, können Schadenersatz von Ihnen verlangen.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt diese Schäden jedoch oft nicht ab. Für Berufsmusiker, konzertierende Künstler und Musiklehrer haben wir eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung im SINFONIMA-Programm.

Die Vorteile:

  • Versicherungsschutz rundum: sowohl bei der Berufsausübung als auch im Privatbereich.
  • Europadeckung: Sie sind auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt abgesichert. Die Erweiterung auf eine Weltdeckung ohne USA/Kanada ist ebenfalls möglich.
  • Für Freiberufler: Zusätzlich versicherbar sind Auf- und Abbau von Bühnen, Auslandsschäden sowie die Durchführung von Veranstaltungen.

Wenn Sie die SINFONIMA-Versicherungswelt näher kennenlernen möchten, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir kommen gern auf ein musikalisches Gespräch bei Ihnen vorbei oder rufen Sie an.

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