Musikgespräche

Coronavirus-bedingte Einnahmeausfälle

Informationen und Unterstützungsangebote

Konzertausfälle und fehlende Einnahmen. Es sind keine leichten Zeiten aktuell. SINFONIMA hat einige Links gesammelt, die euch - Kultureinrichtungen und selbständige KünstlerINNEN- unterstützen sollen, in dieser belastenden Zeit nicht zu sehr von finanziellen Sorgen getrieben zu werden. Vielleicht seht ihr so Licht am Ende des Tunnels.

Ganz allgemein zunächst Informationen zum Coronavirus/Covid-19: 
PDF zum Infektionsschutz sowie Informationen des Robert-Koch-Instituts 

 

Informationsquellen und konkrete Unterstützungsangebote:

Neueste Info, 20.03.2020
Corona-Soforthilfen der Bundesländer

Podcast & Themenspecials von Sound&Recording

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Kfw Bankengruppe: Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten über den Newsletter Unternehmensfinanzierung aktuelle Informationen zur KfW-Corona-Hilfe

Meldungen an die GEMA: Momentan bietet die GEMA kein konkretes Hilfsangebot an. Sie fordern die Mitglieder allerdings auf, abgesagte Veranstaltungen per E-Mail zu melden. Sollte sich eine Änderung des Hilfsangebotes ergeben, sind die Veranstaltungen bereits gemeldet und werden eventuell schneller bearbeitet. 

Unterstützung durch die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL): Einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL.  Die Voraussetzungen:

  • Nur für Mitglieder
  • Antragsteller müssen mindestens an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben
  • Gilt ausschließlich für Freiberufler die aufgrund von Covid-19 Veranstaltungs- und Produktionsabsagen (Honorarausfälle) hatten
  • Ein Nachweis über den Ausfall der Veranstaltung bzw. Produktion (Bestätigung/Absage vom Veranstalter oder der Produktion, Nachweis über Verdienstausfall) muss vorgelegt werden.

Antrag auf Ersatz von Betriebsausgaben: Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen. 

Entschädigung für Selbstständige bei Quarantäne: https://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/wirtschaftsrecht/gewerberecht/gewerbe/selbststaendige-und-corona-4721298

Bundessteuerberaterkammer: FAQ-Katalog zur Corona-Krise
 

Künstlersozialkasse KsK: Maßnahmen für Versicherte, deren Einkommensprognose sich auf Grund von Covid-19 ändert.

  • Lässt sich das bereits gemeldete voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen durch stornierte Aufträge etc. nicht verwirklichen, besteht die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden.
  • Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können Zahlungserleichterungen gewährt werden. 

Bundesregierung: Kulturstaatsministerin, Monika Grütters, verspricht Künstlern und Kultureinrichtungen finanzielle Unterstützung. Wie dies geschehen soll ist noch unklar. https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/coronavirus-kulturstaatsministerin-verspricht-kultureinrichtungen-und-kuenstlern-unterstuetzung-gruetters-auf-unverschuldete-notlagen-und-haertefaelle-reagieren--1729916

Bundesministerium für Wirtschaft: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus-Hotlines eingerichtet.
Die Hotline für Unternehmen ist unter 030-18 615 1515 zu erreichen. Das Infotelefon des Ministeriums für BürgerInnen (nur wirtschaftsbezogene Fragen) hat die Nummer 030- 18 615 6187. Weitere Infos unter

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html


Nmz Nachrichten: Landesmusikrat Rheinland- Pfalz fordert von Bund und Land Finanzhilfen für Freiberufler, die mit Musik ihren Lebensunterhalt verdienen. 

Nothilfefonds des Energieversorgers MVV in Mannheim 

 

Grundsätzlich gilt:

Bei ausbleibenden Einnahmen durch z.B. ausfallende Konzerte besteht die Möglichkeit, Leistungen nach ALG II zu beantragen. Ansprechpartner dafür ist das zuständige Jobcenter. Bei Bewilligung des ALG I ist die Agentur für Arbeit der Ansprechpartner.


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Text von Isabelle 

 

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