Ratgeber

Reisen mit dem Instrument

MusikerInnen haben auf Reisen nicht nur großes und schweres Gepäck dabei, sondern häufig auch sehr große Werte. Sorgen um den sicheren Transport und mitzuführende Dokumente sind dazu oft unerwünschte Reisebegleiter.

Tipps zum sicheren Reisen mit Musikinstrumenten

Für konzertierende Musiker und Musikerinnen ist ganzjährig Reisezeit. Ein Konzert in München, eines in Mannheim, ein weiteres vielleicht im Ausland. Unabhängig davon, ob per Auto, Zug oder Flugzeug gereist wird: Das Instrument muss mit. Die zugleich größte Sorge liegt dabei auf der Hand: Wie kann eine sichere Beförderung des Instrumentes erreicht werden? Beschädigungen sind oft vermeidbar, sofern Instrumente immer gemäß ihres Wertes und ihrer Empfindlichkeit entsprechend sorgfältig behandelt, aufbewahrt – und gerade beim Ortswechsel relevant – so lange wie möglich beaufsichtigt werden. Zu Unsicherheiten führen häufig aber auch Fragen bezüglich mitzuführender Dokumente, um z. B. beim Zoll nicht in Schwierigkeiten zu geraten.

SINFONIMA  gibt deshalb Tipps zu den genannten Unsicherheiten:
 
  • Das Instrument, unabhängig vom gewählten Transportmittel, in einem gut schützenden Behältnis transportieren.
  • In Zug und Auto: Normalerweise reicht eine gut gepolsterte Hülle aus. Um Diebstahl zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Zug das Instrument je nach Größe und Möglichkeit so zu deponieren, dass es ständig unter eigener Beobachtung steht und ein direktes Handeln möglich ist (kleine Instrumente z. B. zwischen die Beine klemmen). Insofern sollte auch auf Ablenkung durch die Nutzung von Tablets, Notebooks, Smartphones oder sonstige vertiefte Lektüre sowie Einschlafen verzichtet werden.
  • Im Flugzeug: Immer die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline prüfen, da die Handgepäcksbestimmungen individuelle Regelungen enthalten und sich demnach die Mitnahmebestimmungen von Instrumenten unterscheiden. Empfehlung: Mitnahme als Handgepäck. Ist dies aufgrund der Größe nicht möglich, Buchung eines zusätzlichen Sitzes. In allen anderen Fällen wird unbedingt ein sogenanntes "Flightcase" empfohlen. Für die Mitnahme von Kontrabässen oder Harfen ist ein Flightcase die einzige Möglichkeit, da die Instrumentengröße die Mitnahme in der Kabine unmöglich macht.
  • Kann das Instrument nicht persönlich in der Kabine mitgeführt werden, so besteht außerdem die Möglichkeit, es bei der Airline als „Artwork“ bzw. als besonders schützenswertes Gut aufzugeben. Dabei wird das Instrument im speziell hierfür abgetrennten, klimatisierten Frachtraumbereich des Flugzeugs untergebracht.
  • An notwendige Dokumente denken, wenn am Instrument Materialien verbaut sind, die unter den Artenschutz fallen.
  • Anfertigung einer "Declaration of materials" durch einen fachlich geeigneten Instrumentenbauer. Diese ist die Grundlage zur Beantragung der CITES-Musikinstrumenten- bzw. Negativbescheinigung
  • Drei Monate vor Reiseantritt Antrag einer "CITES-Musikinstrumentenbescheinigung" (alternativ: Negativbescheinigung) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellen.
  • "Wanderausstellungsbescheinigung", wenn Musikinstrumente nicht im normalen Reisegepäck, sondern als Container- oder Frachtsendung im Auftrag eines Orchesters versandt werden. Auch hier müssen die Nachweise zum rechtmäßigen Erwerb oder zur rechtmäßigen Einfuhr, wie z. B. die "Declaration of materials" vorliegen.
  • Bei Grenzübertritt empfehlen wir allen Musikschaffenden grundsätzlich, eine Declaration of materials für Instrumente und Bogen mit sich zu führen. 
Interesse an der detaillierten SINFONIMA-Broschüre? Darin aufgeführt sind Details zu den aufgeführten Punkten sowie Muster für die oben genannten Formulare. Dann kontaktieren Sie uns hier!
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Text von Isabelle 
 
 
 

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